Wie, wann, wo..? Ablauf der Wahl!


Wann wird gewählt?

Am 13. September 2020 von 08:00 bis 18:00. Wenn keine Kandidat*in für das Amt des Oberbürgermeisters am Wahltag mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält, findet am 27. September 2020 die Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen statt

Wer darf wählen?

Dafür gibt es eigentlich nur vier Bedingungen:

  1. Du musst 16 Jahre alt sein oder älter
  2. Du musst seit mindestens 16 Tagen deinen Hauptwohnsitz in Hamm haben
  3. Du musst die Staatsbürgerschaft in Deutschland oder einem anderen Land in der EU haben (ausgenommen die Wahl zum Integrationsrat; dazu unten mehr)
  4. Du darfst nicht explizit von einem Gericht von der Wahl ausgeschlossen worden sein (keine Angst, das kommt sehr selten vor)

Sind diese Bedingungen erfüllt, bekommst du zwischen dem 09.08.2020 und dem 22.08.2020 deine Wahlbenachrichtigung per Post. Hast du die Wahlbenachrichtigung nicht bekommen, wende dich ans Wahlamt der Stadt Hamm.

Welche Ämter stehen denn zur Wahl?

Hier in Hamm stehen fünf Gremien zur Wahl. Das sind

  1. Oberbürgermeister*in - Das höchste Amt in der Stadt, steht der Stadtverwaltung vor und hat den Vorsitz im Stadtrat
  2. Rat der Stadt Hamm – 58 Personen, die Stadträte, treffen die Entscheidungen der Kommunalpolitik. Sie entscheiden z.B. über Kommunale Abgaben, städtische Dienstleistungen und Angebote
  3. Die sieben Bezirksvertretungen – Entscheiden über die Politikbereiche, die die sieben Bezirke in Hamm direkt betreffen. Z.B. Schulen, Sportplätze, Vereine und Umbaumaßnahmen
  4. Der Integrationsrat (den dürfen nur diejenigen wählen, die selbst oder deren Eltern in einem anderen Land geboren sind. Dazu ist kein deutscher Pass notwendig) – Vertritt die Anliegen von allen Hammer*innen die Migrationserfahrungen haben.
  5. Das RuhrparlamentDie Metropole Ruhr ist geprägt von den Entscheidungen des Ruhrparlaments. Sie Ist z.B. für viele Infrastrukturprojekte, aber auch für die Vernetzung der Städte im Ruhrgebiet verantwortlich

Du erhältst also vier oder fünf einzelne Wahlzettel. Auf jeden gehört nur ein einziges Kreuz, sonst ist der Wahlzettel ungültig.

Wie läuft die Wahl ab?

Zwei Möglichkeiten: Entweder du wählst am 13. September 2020 zwischen 08:00 und 18:00 Uhr im Wahllokal oder du beantragst vor der Wahl die Briefwahl, Informationen dazu stehen auf deiner Wahlbenachrichtigung. Wichtig ist: Keine Fotos von deinem ausgefüllten Stimmzettel machen, das ist verboten.

Briefwahl

Beantragst du die Briefwahl, erhältst du einige Tage später deine Wahlunterlagen. Das sind 4-5 Stimmzettel, einen Wahlschein, zwei Briefumschläge und ein Merkblatt zur Briefwahl. Du kannst deine Stimmzettel zuhause ausfüllen (frei und geheim), sie in den blauen Stimmzettel Umschlag stecken, den Wahlschein ausfüllen und dann beides (blauen Umschlag und Wahlschein) in den roten Umschlag stecken. Diesen Umschlag musst du nur noch bis zum Freitag vor der Wahl (11.09.2020) in den Briefkasten werfen. Ging das nicht, kannst du den roten Umschlag am Wahltag selbst bis 16:00 Uhr auch im Wahllokal abgeben.

Wahl im Wahllokal

Auf deiner Wahlbenachrichtigung steht dein Wahllokal. Am Tag der Wahl, gehst du einfach zwischen 08:00 und 18:00 Uhr zu deinem Wahllokal. Hier sind die Wahlhelfer*innen vor Ort und händigen dir deine Stimmzettel aus. Die füllst du alleine (außer du benötigst Hilfe, weil du z.B. nicht gut sehen kannst, dann hilft dir eine Wahlhelfer*in) in der Wahlkabine (frei und geheim) aus, faltest sie und wirfst sie im Wahllokal in die Wahlurne. Am Ende des Wahltages, nach 18:00, werden die Stimmen vor Ort gezählt. Dies geschieht öffentlich, du kannst also zusehen und dich damit von der Rechtmäßigkeit der Wahl überzeugen.

Wichtig ist: Dran denken deinen Personalausweis mitzubringen und deine Wahlbenachrichtigung nach Möglichkeit auch!

Möchtest du bei der Wahl mithelfen?

Wahlhelfer sind wichtig für das Funktionieren der Demokratie. Jeder der Wahlberechtigt ist, kann auch Wahlhelfer sein. So kannst du ganz genau erleben wie Demokratie funktioniert, hilfst beim auszählen der Stimmen, unterstützt deine Mitbürger*innen beim Wählen und wirst dafür von der Stadt aufwandsentschädigt. Mehr Infos findest du hier!

Und dann…?

Am Wahltag ab 18:00 Uhr werden die Stimmen ausgezählt. In den Wahllokalen von Ort und die Briefwahlstimmen zentral. Die Auszählung ist öffentlich, du kannst dabei sein und dich überzeugen, dass alles korrekt abläuft. Der Wahlleiter gibt das vorläufige amtliche Ergebnis der Wahl bekannt, sobald alle Wahlbezirke ausgezählt sind. Hat keine OB-Kandidat*in mehr als die Hälfte der Stimmen erhalten, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidat*innen mit den meisten Stimmen (und nur diesen beiden) am 27. September 2020 statt.

Danach treten die neugewählten Stadträte, Integrationsräte, Bezirksvertreter, Ruhrparlamentarier und auch die/der Oberbürgermeister*in ihr Amt am 01. November 2020 an.

Und was ist mit Corona?

Wegen Corona kann es sein, dass das ein oder andere Detail etwas anders abläuft. Z.B. könnte es vorkommen, dass nicht alle die das möchten gleichzeitig die Auszählung in einem Wahllokal beobachten dürfen, weil Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Während normalerweise ein sogenanntes Vermummungsverbot im Wahllokal gilt, sind die üblichen Alltagsmasken davon dieses Jahr zum Beispiel ausgenommen. Das kann vorkommen und der Wahlvorstand in deinem Wahllokal darf diese Entscheidung auch treffen. Seid vorsichtig, achtet auf die nötigen Abstände und das Tragen einer Alltagsmaske und achtet auch auf eure Mitmenschen!

Die WERKSTADT für Demokratie und Toleranz ist eine Einrichtung unter Trägerschaft des Evangelischen Kirchenkreises Hamm